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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - L 1 KR 260/13   

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https://dejure.org/2014,30591
LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - L 1 KR 260/13 (https://dejure.org/2014,30591)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2014 - L 1 KR 260/13 (https://dejure.org/2014,30591)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2014 - L 1 KR 260/13 (https://dejure.org/2014,30591)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - L 1 KR 260/13
    Soweit das Bundessozialgericht zum Begriff der "laufenden Geldleistung" im Sinne von § 56 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) eine differenzierte Auffassung vertreten hat (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 10 und SozR 4-2500 § 31 Nr. 5), ist dies mit dem Zweck der Sonderrechtsnachfolge begründet worden.
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - L 1 KR 260/13
    Soweit das Bundessozialgericht zum Begriff der "laufenden Geldleistung" im Sinne von § 56 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) eine differenzierte Auffassung vertreten hat (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 10 und SozR 4-2500 § 31 Nr. 5), ist dies mit dem Zweck der Sonderrechtsnachfolge begründet worden.
  • BSG, 20.07.2010 - B 1 KR 29/10 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - L 1 KR 260/13
    Ihre gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts gerichtete Beschwerde hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 29. Juli 2010 (B 1 KR 29/10 B) zurückgewiesen.
  • LSG Hamburg, 15.12.2011 - L 1 KR 29/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - L 1 KR 260/13
    Die hiergegen gerichtete Berufung, die das Sozialgericht zugelassen hatte, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 28. Januar 2010 (L 1 KR 29/10) zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2009 - L 1 KR 161/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - L 1 KR 260/13
    In dem ersten sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht Potsdam (S 45 KR 28/05) und dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 1 KR 161/09) hat die Klägerin, die bereits in diesem Verfahren von dem jetzigen Bevollmächtigten vertreten worden ist, ihren Anspruch mit 470, 70 ? beziffert.
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